Künstlername z.B. für die Karriere als Drag Queen

Wer ins Rampenlicht treten will z.B. als Drag Queen braucht ihn, wer im Internet bekannt werden will noch mehr -Künstlernamen umgeben uns in vielen Bereichen. Ist es möglich unter einem Pseudonym zu leben?

Pseudonym ist nicht gleich Künstlername

Ein Künstlername kann, wenn er eingetragen ist, fast jede Funktion übernehmen, die vorher Ihr bürgerlicher Name hatte. Er kann z. B. im Impressum Ihrer Website verwenden werden. Man kann einen Facebook-Account damit erstellen (was mit einem einfachen Pseudonym gegen die Facebook-Bestimmungen verstößt), Flugtickets buchen, ein Auto anmelden oder auch ein Konto eröffnen. Nur bei Grundbucheintragungen muss unbedingt der bürgerlicher Name stehen.

Was benötigt man zum Eintragen eines Künstlernamens

Auf jeden Fall einen Termin beim Melde- oder Ordnungsamt. In den neuen Pässen und Ausweisen lässt sich nichts mehr nachtragen, also müssen Sie einen neuen Ausweis und einen neuen Pass beantragen. Auf den Reisepass können Sie evtl. verzichten, dann sollten Sie aber besser keine Flüge auf Ihren Künstlernamen buchen.

Voraussetzung für die Eintragung des Künstlernamens ist, dass man unter diesem Namen als Künstler überregional bekannt sind, also nicht nur Ihren Freunden. Dieser Aspekt ist zwingen zu erfüllen! Nur dann kann ein Pseudonym zum eingetragen Künstlernamen mit allen Funktionen werden.

Zur Glaubhaftmachung kann der Antragsteller daher jeden möglichen Nachweis erbringen, aufgrund dessen er als unter dem Künstlernamen bekannt, ausgewiesen wird z.B. Domainregistrierungen, Mitgliedschaft in einem Verein, Bestätigung einer Agentur, mit der man zusammenarbeitet, Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse für Abrechnungen unter dem Künstlernamen, Flyer, Zeitungsartikel, Markenanmeldung, Facebook-Seite, Gewerbeanmeldung, Bescheinigung von Messen, Veranstaltungszeitschriften usw..

Einen Künstlernamen eintragen zu lassen, schützt allerdings nicht vor namensrechtlichen Problemen. Das heißt, man sollten nicht versuchen, sich auf diese Weise den Namen eines bekannt(er)en Künstler usw. zu sichern.

Wer seinen Künstlernamen dann auch dauerhaft verwenden möchte und schon Bekannter ist sollte ihn dann auch Markenrechtlich schützen. Dazu sollte man sich anwaltlich beraten lassen.

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